Mallorca 40. Woche

Wichtige Kurznachrichten aus Mallorca

Folge 118 von Egon Garding

Castillo Bellver in Palma

Beton für alle, bezahlt von niemandem – der Flughafen Palma

Mallorca investiert streng genommen gar nichts. Die Insel bekommt investiert. Aena, der staatliche Flughafenbetreiber, will zwischen 2027 und 2031 rund 621,6 Millionen Euro in Palma stecken, im Rahmen des Plans DORA III. Dazu kommt der laufende Umbau für 560 Millionen Euro, der 2026 endlich fertig werden soll. Er dauert dann fast vier Jahre, in denen Reisende lernten, dass „Baustelle“ ein Dauerzustand sein kann. Landesweit sind es fast 13 Milliarden Euro, davon über eine Milliarde auf den Balearen.

Und wer bezahlt das?

Offiziell niemand. Die Mittel werden aus den Einnahmen des Flughafensystems selbst finanziert, als würde sich der Beton von allein gießen. Tatsächlich zahlen es die Passagiere und Airlines über die Gebühren im Ticketpreis. Immerhin hat Madrid gebremst: Aena wollte rund 35 Cent mehr pro Passagier, genehmigt wurden etwa drei Cent. Bei Gesamtkosten von über einer halben Milliarde Euro nennt man das Bescheidenheit mit Ansage. Die Fluggesellschaften sehen das ohnehin anders. Sie werfen Aena vor, den Verkehr systematisch zu unterschätzen und die Gebühren dadurch höher anzusetzen als nötig.

Ist das sinnvoll?

Das hängt davon ab, was man „Ausbau“ nennt. Sicherheit, Brandschutz, Gepäckausgabe und kürzere Schlangen wünscht sich jeder, der schon einmal im Sommer um Mitternacht in Son Sant Joan stand. Dafür darf man gern bezahlen.

Heikel wird es beim Wachstum. Aena plant bis 2031 mit 35,7 Millionen Passagieren, rund zwei Millionen mehr als im Rekordjahr 2025. Die Balearen-Regierung beteuert, die gewünschten Verbesserungen seien „nicht an eine Zunahme der Passagierzahlen gebunden“. Das klingt, als kaufe ein Bäcker einen größeren Ofen und versichere dabei hoch und heilig, er wolle keine Brötchen mehr backen.

Die Opposition ist weniger zurückhaltend. MÉS nennt Aena einen „kolonialen Akteur“ und fordert eine Begrenzung der Passagiere. Auf Mallorca wird viel über Tourismusbegrenzung geredet, und gleichzeitig stellt Madrid die Weichen auf noch mehr Wachstum. Man kann das als Widerspruch sehen oder als Arbeitsteilung: Die Insel redet, der Flughafen baut.

Mein Fazit

Als Reparatur und Modernisierung ist das Geld gut angelegt. Als stille Einladung für zwei Millionen zusätzliche Gäste ist es eine Wette darauf, dass Mallorca noch eine Ecke mehr verträgt. Die Rechnung dafür trägt am Ende nicht Aena, sondern die Insel, mit Straßen, Wohnungsmarkt und Wasser.

 

Der Wasserbus in Palma ist vorerst geplatzt, aber nicht endgültig gestrichen.

Was passiert ist

TUI ist aus dem Projekt ausgestiegen. Das von TUI angeführte Konsortium (mit MallorcAventura) war als Betreiber ausgewählt worden und hat sich Anfang August zurückgezogen. Bekannt wurde das erst Ende September.

Geplant waren drei Linien mit vier Katamaranen und einem Hybridantrieb. Der Betrieb sollte über 15 Jahre laufen.

Die Hafenbehörde APB will den Betrieb neu ausschreiben. Der Verwaltungsrat soll im September über die neue Ausschreibung beraten.

Einen neuen Starttermin gibt es nicht. Ursprünglich sollte der Wasserbus Ende 2026 starten.

Die Positionen

Die APB hält den Rückzug für unerwartet und schwer zu rechtfertigen, weil TUI die Machbarkeit des eigenen Angebots zuvor bestätigt hatte. Sie prüft nach Medienberichten mögliche Konsequenzen bis hin zu Regressansprüchen.

Die APB führt die Schwierigkeiten auf TUIs interne Planung und die Verfügbarkeit von Schiffen zurück.

Die Presse spricht dagegen von erheblichen Fehlplanungen der APB und nennt das Ganze ein "Wasserbus-Desaster". Als Beleg dient auch, dass die APB von reinen Elektrobooten auf Hybridantrieb abrücken musste. Außerdem wurde die konkurrierende Bietergruppe aus ALSA, Trasmapi und Barcos Azules ausgeschlossen.

 

Welche Neuerungen sieht das neue spanische Wohnungsgesetz vor. Folgen für Mieter und Vermieter.

Der Ministerrat hat am 29. September 2026 ein Paket aus zwei Königlichen Dekretgesetzen beschlossen. Nur eines davon gilt bereits.

Was gilt, was nicht

RDL 26/2026 wurde am 30. September im BOE veröffentlicht und ist seit dem 1. Oktober in Kraft; es regelt Zeitmieten und Zimmervermietung.

Zweites Dekret (automatische Vertragsverlängerung, Entschädigung): Es war am 30. September noch nicht im BOE veröffentlicht, und es muss noch vom Parlament bestätigt werden. Die Details beruhen daher auf dem bekannt gewordenen Text und können sich ändern.

Neuerungen im Überblick

Zeitmietverträge (bereits in Kraft)

Ein befristeter Vertrag ist nur gültig, wenn er eine reale, begründete und nachweisbare Ursache für den zeitlich begrenzten Bedarf des Mieters nennt; die Beweislast liegt beim Eigentümer.

Die Dauer muss über 31 Tagen liegen und darf in der Regel 12 Monate nicht überschreiten.

Fehlt die Begründung oder werden Verträge zwischen denselben Parteien aneinandergereiht, gilt der Vertrag von Anfang an als Dauermietvertrag für den Hauptwohnsitz.

Zimmervermietung (bereits in Kraft)

Die Summe aller Zimmermieten darf nicht höher sein als die Miete für die gesamte Wohnung.

Automatische Verlängerung (zweites Dekret, noch ausstehend)

Nach der Mindestlaufzeit (fünf Jahre bei Privatvermietern, sieben bei Unternehmen) verlängert sich der Vertrag unbefristet, sofern keine Partei widerspricht.

Vermieter müssen mindestens sechs Monate vorher kündigen, Mieter nur zwei Monate.

Wer ohne anerkannten Grund nicht verlängert, soll 12 Monatsmieten einer vergleichbaren Immobilie als Entschädigung zahlen. Außerdem soll die Entschädigung nicht niedriger sein als eine Monatsmiete pro Jahr, das der Mieter bereits in der Wohnung gewohnt hat.

Die Entschädigung soll entfallen können, wenn der Mieter die Wohnung ohne triftigen Grund mehr als sechs Monate im Jahr nicht bewohnt oder eine andere geeignete Wohnung in derselben Gemeinde hat.

Laut Entwurf gibt es eine Ausnahme, wenn der Vermieter die Wohnung als dauerhaften Wohnsitz für sich oder einen nahen Angehörigen benötigt.

Das Dekret soll auch bei Kurzzeit- und Zimmervermietungen greifen.

Geplant sind laut Entwurf Begrenzungen bei zusätzlichen Sicherheiten und Einschränkungen beim Abwälzen von Verwaltungs-, Vertrags- oder Gemeinschaftskosten auf den Mieter.

Der Abschluss einer Mietausfallversicherung soll dem Mieter nicht aufgezwungen werden können.

Kleinere Privatvermieter mit höchstens zwei Wohnungen sollen von bestimmten Regeln ausgenommen werden.

Zusätzlich gilt seit März 2026 eine Übergangsregel: Mieter können eine außerordentliche Verlängerung um bis zu zwei Jahre zu unveränderten Bedingungen verlangen, mit einer Mieterhöhung von maximal 2 %. Das betrifft Verträge, die vor dem 31. Dezember 2027 auslaufen.

Steuern

Mieter mit einem Einkommen unter 33.007,20 Euro, die mehr als die Hälfte davon für Miete aufwenden, erhalten einen IRPF-Abzug von 10 %.

Private Vermieter behalten den Basisabzug von 50 %.

Der Abzug von bis zu 90 % bei Mietsenkung von über 5 % galt bisher nur in ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Laut Entwurf soll er spanienweit gelten.

Folgen für Mieter

Mieter bekommen deutlich mehr Planungssicherheit, weil Verträge nicht mehr nach Ablauf der Mindestdauer enden.

Scheinbefristete Verträge und Zimmerkonstruktionen verlieren ihre Wirkung. Wer bisher mit Saisonverträgen abgespeist wurde, kann Anspruch auf einen Dauermietvertrag haben.

Der Mieter kann leichter ausziehen, denn für ihn gilt nur die kurze Zwei-Monats-Frist.

Die Entschädigung soll als Abschreckung gegen grundlose Nichtverlängerung wirken.

Steuerlich werden Haushalte mit hoher Mietbelastung entlastet.

Folgen für Vermieter

Eine Wohnung lässt sich kaum noch kurzfristig zurückholen. Wer ohne anerkannten Grund beendet, muss mit hohen Zahlungen rechnen.

Saisonverträge und Zimmervermietung sind als Umgehungsmodell weitgehend ausgeschlossen, und der Eigentümer muss den Befristungsgrund beweisen.

Mietanpassungen und Nebenkosten werden eingeschränkt.

Zum Ausgleich gibt es Steueranreize, besonders bei Mietsenkungen. Zudem verspricht der Staat, private Vermieter für entgangene Einnahmen finanziell zu entschädigen.

Eigenbedarf bleibt als Ausnahme erhalten, ebenso die Entlastung für Kleinvermieter.

Balearen

Auf den Balearen gibt es heftigen Widerstand von Immobilienbranche und Landesregierung. Ob und in welcher Form das zweite Dekret das Parlament passiert, ist offen.

Das Wetter auf Mallorca

Mallorca-Wetter: Sieben Tage zwischen Sonnenhut und Regenschirm

Liebe Insulaner, liebe Urlauber, liebe Liegen-Reservierer: Der Herbst hat angeklopft. Weil er auf Mallorca gern mit der Tür ins Haus fällt, tut er das mit Donnergrollen. Hier ist Ihr Wetter für die kommende Woche – mit Schirm, Charme und einer Prise Galgenhumor.

Samstag, 3. Oktober: Der Regen übernimmt die Regie. Wer einen Strandtag plant, kann auch gleich im Meer spazieren gehen – nass wird man ohnehin. Die Gewitter liefern dazu Lichteffekte, von denen jede Dorffest-Disco nur träumt. Um die 25 Grad.

 

Sonntag, 4. Oktober: Wechselhaft. Die Wolken können sich nicht entscheiden, und das Wettersymbol auf Ihrem Handy wechselt öfter als ein Politiker kurz vor der Wahl seine Meinung. 25 bis 27 Grad, vereinzelt Regen. Der Sonntagsbraten bleibt vorsichtshalber im Backofen.

 

Montag, 5. Oktober: Sonne und Wolken spielen Schere, Stein, Papier; mal gewinnt das eine, mal das andere. Bis zu 27 Grad, hier und da ein Schauer. Zeit, den Regenschirm zu trocknen – er hat es sich verdient.

 

Dienstag, 6. Oktober: Der Star der Woche! Überwiegend sonnig, bis 28 Grad. Die Insel atmet auf, Sonnenhüte feiern ihr Comeback, und Ihr Instagram-Feed füllt sich mit Sonnenuntergängen, die so tun, als hätte es nie geregnet.

 

Mittwoch, 7. Oktober: Der Rückfall. Von Südwesten schiebt sich wieder Unbeständiges heran, Regen ist möglich, die Temperaturen sinken auf 24 bis 27 Grad. Wer gestern Wäsche aufgehängt hat, bekommt sie heute gratis gespült.

 

Donnerstag, 8. Oktober: Die Prognosen streiten noch. Die einen versprechen Sonne, andere Schauer – bei rund 26 Grad ist beides auszuhalten. Die Meteorologen erwarten ein Höhentief (DANA), und die Insel macht sich vorsorglich auf weitere Unbeständigkeit gefasst.

 

Mein Rat für die Woche: Packen Sie Badehose und Regenjacke gleichzeitig ein, tragen Sie beides mit Würde und planen Sie Ihre Outdoor-Termine flexibel. Bei Gewitterwarnungen der Behörden gilt: Küstenwege und Trockenbäche (Torrentes) meiden – da hört der Spaß wirklich auf. Ansonsten gilt: Auf Mallorca ist schlechtes Wetter nur eine Frage der Perspektive – und der Bar mit Dach.

Bis zur nächsten Woche – bleiben Sie trocken, oder wenigstens gut gelaunt!

Aus dem Inhalt:

Beton für alle, bezahlt von niemandem – der Flughafen Palma, der Wasserbus in Palma ist vorerst geplatzt, aber nicht endgültig gestrichen, welche Neuerungen sieht das neue spanische Wohnungsgesetz vor. Folgen für Mieter und Vermieter und das Wetter auf Mallorca.

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In diesem Sinne, eine schöne und eine erfolgreiche Woche auf der Insel oder wo auch immer Sie sind.

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Mallorca 39. Woche